Teilnahmebedingungen
1. Anwendungsbereich – Geltung
Veranstalter ist der Stadtlauf Neumarkt e.V. Die Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis, sie sind gelegentlichen inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer
2. Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungs-Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
3. Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung
(1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.
(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Die Rückerstattung der Teilnehmergebühr kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.
(3) Die Zeitmessung erfolgt mit dem bei den Startunterlagen befindlichen Transponder. Dieser muss oberhalb des Sprunggelenks befestigt werden. Nach dem Lauf ist der Transponder im Zielbereich unbedingt zurück zu geben. Andernfalls wird dem Teilnehmer ein Selbstkostenbetrag von € 60 in Rechnung gestellt!
(4) Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine angegebene Kontoverbindung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Gebühren durch Rückbelastung aufgrund fehlender Kontodeckung, fehlerhafter Kontodaten oder Widerrufs dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
(5) Der Veranstalter kann ein organisatorisches Teilnehmerlimit festsetzen, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht mehr berücksichtigt.
4. Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Gesundheits-Check
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder werden nicht zurückerstattet.
(2) Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssummen belaufen sich derzeit auf 3.000.000 Euro bei Personenschäden sowie 1.000.000 Euro bei Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf möglicherweise vorhandene unbekannte gesundheitsschädigende Verhältnisse im umweltmedizinischen Bereich (alte Autoreifen, Schlamm-/Erdhügel/Aushubmaterial, tagesaktuelle Luftverschmutzung/Ozonwerte, etc.) und gewässerhygienischen Bereich (durch Wasser übertragbare Krankheitserreger, Grenzwertüberschreitungen physikalisch-chemischer Natur). Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er sich ggf. einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand (für den jeweiligen Wettbewerb) befindet. Er erklärt außerdem, dass er einverstanden ist, in dem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht. Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er die im Internet und in weiteren Publikationen vom Veranstalter veröffentlichten Gesundheitshinweise beachtet.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
5. Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, Internet, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videoaufnahmen, Facebook etc.), auch zum Zweck der Werbung, ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien (wie dem Internet, Facebook) einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
Stand: Oktober 2019